Geschichtliche Entwicklung
des Malerhandwerks


Erste Malervereinigungen traten neben den Bauhütten bereits im 13. Jahrhundert auf. Die Maler, als kleines Handwerk, schlossen sich meist mit anderen Handwer- kern, vorrangig den Glasern, zusammen. Die drei Schilde im Wappen kennzeich- nen ihren Arbeitsbereich. Die ersten Satzungen (Settinge) stammen von 1375.

In vielen Städten weisen u. a. die »Schild- oder Schildergasse«, »Unter den Schildern« und die »Malergasse« auf die Tätigkeit der Maler und evtl. auf gemein- same Wohnviertel hin. Im Spätmittelalter gab es bereits einen weit verzweigten Arbeitsbereich des Malers. Er reichte von Wand- und Deckenmalerei öffentlichen Gebäuden und Kirchen, über die Vergoldung von Uhren und Mobiliar, die farbige Gestaltung von Fahnen, Wappen und Schildern bis hin zur Fassung von Skulpturen sowie der Bemalung von Altartafeln.

Für besondere Sparten in der Malerbranche gab es unterschiedliche Berufsbe- zeichnungen, so z. B. die Flach- und Ätzmalerei, Staffier- und Fassmalerei sowie Glasmalerei. 1613 in Nürnberg erhielten die Wismutmaler ihre eigene Ordnung. Gegenstände mit Kreide oder Ton zu grundieren, diese dann zu polieren, zu glätten und anschließend mit lasierenden Lackfarben zu bemalen waren ihre Arbeits- bereiche.

Behang- oder Stubenmaler (auch Hausschreiber genannt) waren sogenannte Leimfarbenmaler. Sie durften keine Portraits oder Tafelbilder malen und keine Öl- farbe benutzen. Dem Tüncher (auch Weißer, Weibinder, Anstreicher oder Weiß- maler genannt) oblag der einfache Außenanstrich der Häuser mit Leim- oder Kalkfarbe.

Der Maler führte das Malen von Scheinarchitektur und Füllwerk, dekorative Tür- und Fensterumrahmungen sowie ornamentale und figürliche Darstellung aus. Zwischen Malern und Tünchern in Bezug auf Fassadenmalerei kam es in Bezug auf die Fassadenmalerei immer wieder zu Streitigkeiten. Die Abgrenzung zu anderen Gewerken war ein gravierendes Problem.

Die Maler übernahmen die Ausführung von Arbeiten, die früher in die Aufgaben- bereiche der Tüncher fiel, nachdem sich Kunst und Handwerk stärker voneinander abgrenzten. Auftraggeber waren meist die öffentliche Hand oder die Kirche. Mit der Erweiterung der Städte durch die Zunahme der Steinbauten nahm der Anteil an privaten Kunden zu. Im 14. Jh. betrug die Lehrzeit zwischen vier und sieben Jahren. Lt. Nürnberger Wießmat- (Wismut-)malerordnung von 1613 war die Auf- nahme von Weibspersonen ausdrücklich untersagt.

Im 15. und 16. Jh. wurde als Meisterstück ein Tafelbild gefordert, dessen Hinter- grund mit Gold auszulegen war. Die Maler mussten oft eine zweite Arbeit abliefern, z. B. ein gefasstes Kruzifix. Anderenorts mussten vor der eigentlichen Meisterprü- fung als Pflichtaufgaben zwei Probearbeiten - jeweils in Leim- und Ölfarbe erstellt werden.

Im 17. und 18. Jh. bestand das Gesellenstück in Hamburg aus einer figürlichen Rötelzeichung, gefertigt nach Gipsmodellen und Kupferstichvorlagen. Proportions- studien und Übungen von Faltenwurf an Gewändern erinnern an die Anforderungen wie sie die Kunstakademie stellte. In vielen Malerordnungen wurde darauf hinge- wiesen, dass die Farben von eigener Hand zuzubereiten sind. Bei ortsansässigen Händlern sowie fahrenden Kaufleuten wurde das Material eingekauft und unterlag der Aufsicht der Zunft. Die Werkstoffe mussten allen Zunftgenossen gleichzeitig angeboten werden.

Die Maler mussten über ein erhebliches Betriebskapital verfügen, da die Farben und das benötigte Gold sehr kostspielig waren. Mit 60 bis 80 Prozent lagen die Materialkosten deutlich höher als die Lohnkosten. Eine Beteiligung des Auftrag- gebers an den Materialaufwendungen war vorgeschrieben.

Bis ins 18. Jh. war der Maler in großem Maß sein eigener Farbproduzent. Die verwendeten Trockenpigmente waren die Erdfarben Kasseler Braun, Englisch Rot, Terra di Siena, Ocker und Umbra. Pflanzliche Öle, vor allem Nuss- und Leinöl, aber auch tierische Leime, Kalk und Wachs dienten als Löse- und Bindemittel.

Mittels eines konischen Glasreibers wurden die Farben auf einer Steinplatte ange- mischt. Das Anreiben von Farben war mit hohem Zeitaufwand verbunden. Deshalb wurden oft neben Gesellen noch Farbenreiber beschäftigt.

Im 19. Jh. wurde für die Herstellung von größeren Mengen von Farben- und Lackpasten die Trichtermühle benutzt. Sie wurde mit einer Handkurbel an einem Schwungrad betrieben. Diese Arbeit wurde oft im Winter, in der auftragsschwachen Zeit, vom Lehrling ausgeführt. Im 18. und 19. Jh. entstanden immer mehr Farben- und Lackfabriken, die z. T. aus Malerbetrieben entstanden.

Bis Ende des 18. Jh. war die Malerei ein Stadthandwerk mit kleinbetrieblicher Struktur. Im 19. Jh. stieg durch die Bevölkerungszunahme der Wohnraumbedarf und brachte einen Aufschwung des Bauhandwerkes. Die Zahl der Meister stieg jedoch stärker als die Bevölkerung.

Eine Konkurrenz für die Dekorationsmaler stellten die in dieser Zeit aufkommenden Abziehbilder für Wände und Decken sowie die Verbreitung von Tapeten dar. Die Blech- und Wagenlackiererei verselbstständigte sich zunehmend in dieser Zeit. Bis in das erste Drittel des 20. Jh. waren für Friesbänder Schablonen gebräuchlich, die von einigen Malern selbst ausgeschnitten wurden.

Walzen und Rollen, mit denen man verschiedene Muster und Formen übertrug. Die Imitationstechnik erlebte in den 30er und 40er Jahren ihre Blütezeit, als massive Hölzer und Marmor zu kostspielig waren.

Im Werkstoffbereich ging die Entwicklung sehr schnell voran. Leimfarben wurden durch Disperisonsfarben und Naturharzprodukte durch Kunstharzlacke verdrängt.